Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie kostenlose Bildungsveranstaltungen und Kurse für besonders belastete Familien anbieten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Einrichtung der Familienbildung bei der Durchführung von kostenlosen Bildungsveranstaltungen und Kursen für besondere familiäre Zielgruppen, für Familien in besonderen Belastungssituationen sowie für Eltern im 1. Lebensjahr des Kindes.
Sie erhalten die Förderung im Rahmen der folgenden Richtlinien:
Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien: Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und Erwachsenen aus besonderen familiären Zielgruppen an Mehrtagesveranstaltungen, Kursen sowie offenen Treffs beziehungsweise Maßnahmen,Landesprogramm „Elternstart NRW“: Gefördert werden Elternstart-Kurse und Offene Treffs/Maßnahmen mit der Bezeichnung „Elternstart NRW“,Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, vor allem für Familien mit Fluchterfahrung: Gefördert werden niedrigschwellige Maßnahmen, die die Erziehungs- und Alltagskompetenz der Eltern stärken und die gesellschaftliche Teilhabe der Familien unterstützen..Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses
ist für den Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien abhängig von Art und Umfang der Veranstaltung,beträgt für Vorhaben im Rahmen des Landesprogramms „Elternstart NRW“ EUR 500,00 pro Elterstart-Kurs und EUR 50,00 pro Unterrichtsstunde bei Offenen Elternstart-Treffs,beträgt für Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen EUR 50,00 pro Unterrichtsstunde.Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim zuständigen Landesjugendamt im Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Für den Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 1.12. für das Folgejahr ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger von anerkannten Einrichtungen der Familienbildung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beantragen Sie Zuwendungen für den Nachlass von Gebühren für sozial benachteiligte Familien, beachten Sie bitte, dass die besonderen familiären Zielgruppen je nach den Anforderungen und Bedarfen des Sozialraums variieren können, vor allem aber zu folgenden Zielgruppen gehören: Familien aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur,Familien mit niedrigem Einkommen,Ein-Eltern-Familien und Familien mit 3 und mehr Kindern, Familien mit Einwanderungsgeschichte, Familien, in denen Menschen mit längerfristigen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leben, vom Strafvollzug betroffene Familien et cetera.Familien aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur,Familien mit niedrigem Einkommen,Ein-Eltern-Familien und Familien mit 3 und mehr Kindern, Familien mit Einwanderungsgeschichte, Familien, in denen Menschen mit längerfristigen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leben, vom Strafvollzug betroffene Familien et cetera.Für die Förderung auf Grundlage des Landesprogramms „Elternstart NRW“ beachten Sie bitte: Ihre Maßnahme muss den Vorgaben des gemeinsamen Rahmenkonzepts „Elternstart NRW“ in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.Teilnehmende sind Eltern oder andere Erziehungsberechtigte mit Kindern im 1. Lebensjahr, die Zahl der Teilnehmenden pro Elternstart-Kurs soll im Jahresdurchschnitt bei 6 Erwachsenen liegen.Sie dürfen keine Teilnahmegebühren erheben und die Maßnahmen nicht mit gebührenpflichtigen Angeboten kombinieren.Elternstart-Kurse haben einen Umfang von 10 Unterrichtsstunden, Offene Elternstart-Treffs mindestens 1 Unterrichtsstunde pro Termin.Ihre Maßnahme muss den Vorgaben des gemeinsamen Rahmenkonzepts „Elternstart NRW“ in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.Teilnehmende sind Eltern oder andere Erziehungsberechtigte mit Kindern im 1. Lebensjahr, die Zahl der Teilnehmenden pro Elternstart-Kurs soll im Jahresdurchschnitt bei 6 Erwachsenen liegen.Sie dürfen keine Teilnahmegebühren erheben und die Maßnahmen nicht mit gebührenpflichtigen Angeboten kombinieren.Elternstart-Kurse haben einen Umfang von 10 Unterrichtsstunden, Offene Elternstart-Treffs mindestens 1 Unterrichtsstunde pro Termin.Für die Förderung von Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen beachten Sie bitte: Sie dürfen keineTeilnahmegebühren erheben.Ihre Maßnahmen müssen mit der örtlichen Jugendhilfeplanung abgestimmt sein.Sie dürfen keineTeilnahmegebühren erheben.Ihre Maßnahmen müssen mit der örtlichen Jugendhilfeplanung abgestimmt sein.