Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie als kleiner oder mittelständischer Rundfunkprogrammanbieter eine Produktion zu kirchlichen, kulturellen, politischen oder sozialen Themen entwickeln, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien unterstützt Sie als kleinen oder mittelständischen Anbieter bei der Produktion von Sendungen, Sendereihen, Beiträge oder Rubriken in lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 2 Drittel der zuwendungsfähigen Kosten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte zu den im Internet veröffentlichten Einreichungsfristen an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM).
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nach Artikel 23 BayMG beauftragte Programme sind von der Förderung ausgeschlossen.
Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungskosten, Leitungs- oder Satellitenkosten für die Zulieferung des Programms oder zur Einspeisung ins BK-Netz sowie technische Übertragungs- und Verbreitungskosten.
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