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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt durch das Verbot von Pflanzenschutzmitteln höhere Ausgaben haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Inhaberin oder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Bundes- und Landesmitteln durch einen Ausgleich von Mehrausgaben und Mehraufwand bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die durch das Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel (§ 4 Absatz 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie verursacht sind.
Die Förderkulisse umfasst Ackerflächen einschließlich Dauerkulturen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Richten Sie Ihren Antrag bitte zu den im Internet bekannt gegebenen Terminen an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen ausüben und den Betrieb bewirtschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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