Matching-

Copilot für Förderungen
23. Okt. 2021 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Hessen. Sie können die Fördermittel an Dritte weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie als Kommune Vorhaben planen, die dazu beitragen, die Innenstadtbereiche nachhaltig weiterzuentwickeln und die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben, durch die Innenstädte und Ortskerne dauerhaft belebt und dortige Arbeitsplätze gesichert werden.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen mindestens 80 Prozent und höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Ihre Einzelmaßnahmen beziehungsweise höchstens 89 Prozent, wenn Ihre Maßnahmen baufachlich geprüft werden müssen. Die Förderquote richtet sich nach Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und Ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich.
Der Zuschuss muss für Ihre Einzelmaßnahme oder Ihr Maßnahmenbudget für mehrere Einzelmaßnahmen mindestens EUR 5.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Sie erhalten die Förderung auf Grundlage von Programmausschreibungen, die auf der Programmseite veröffentlicht werden.
Beta