Informationen
Kontext
Wenn Sie in Maßnahmen investieren, um die Infrastruktur für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten oder Barrieren zu reduzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Investitionsvorhaben zur Herstellung beziehungsweise Optimierung der räumlichen, verkehrlichen, sprachlichen oder digitalen Barrierefreiheit sowie zur Anpassung der Ausstattung an die Anforderungen der Menschen mit Behinderungen und deren Unterstützungsbedarf.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen in
die Herstellung/Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit bei eigenen oder langfristig angemieteten Gebäuden (beispielsweise Aufzug, Rampen, barrierefreie Toiletten, barrierefreie Informationsvermittlung und Orientierung im Gebäude),die Herstellung/Verbesserung der Barrierefreiheit im Außenraum/Verkehrsraum (beispielsweise Wege, Plätze, auch barrierefreie Spielplätze, Naturpfade, Wanderwege),die Herstellung/Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit (beispielsweise Internet- und Intranetseiten, Applikationen und sonstige Softwarelösungen),öffentlichkeitswirksame barrierefreie Information- und Kommunikation in analoger und/oder digitaler Form (beispielsweise leichte Sprache, Gebärdensprache, Tastmodelle),die Beschaffung oder/und den Umbau von Fahrzeugen, assistiven Technologien und Ausstattungselementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit,Konzepterstellung, Dienstleistungen und Schulungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder zur Vermittlung von Kenntnissen über Barrierefreiheit.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent, im Falle von Gebietskörperschaften bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ist das Vorhaben Bestandteil eines kommunalen Maßnahmenplans, beträgt die Höhe bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Der Zuschuss darf jedoch den Betrag von EUR 110.000 nicht übersteigen. Als natürliche Person erhalten Sie eine Förderung von höchstens EUR 11.000, wenn das Vorhaben nicht unternehmerischen Zwecken dient.
Die Bagtellgrenze liegt bei EUR 7.500.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz im Freistaat Thüringen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Falls Sie als juristische Person Ihren Hauptsitz nicht in Thüringen haben, muss die Maßnahme überwiegend auf dem Gebiet Thüringens wirken.Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen.Sie müssen aktuelle Gesetze sowie anerkannte Regeln der Technik bei allen Vorhaben einhalten.Sie müssen als Projektträger bei Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit im Eigentum eines Dritten befindlichen Grundstücken die Maßnahmen und Nutzungsrechte vertraglich absichern.