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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie in Hamburg als Bildungsträger benachteiligte Jugendliche bei ihrer Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg unterstützt Sie als Bildungsträger, wenn Sie in Kooperation mit Betrieben Ausbildungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf durchführen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der tatsächlichen Teilnehmenden pro Monat und nach den bewilligten Plätzen.
Ihren Antrag können Sie jährlich bis zum 1.2. bei der Behörde für Schule und Berufsbildung einreichen.
Die Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen des Hamburger Ausbildungsprogramms (HAP) und der Jugendberufshilfe (JBH) ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als Bildungsträger.
Sie müssen die Ausbildungsmaßnahme in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchführen.
Die Teilnehmenden müssen
Es muss zu erwarten sein, dass die Teilnehmenden ohne Ihre Unterstützung keinen Ausbildungsplatz auf dem ersten Ausbildungsmarkt finden oder die Ausbildung nicht erfolgreich beenden.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie für das Ausbildungsverhältnis bereits aus anderen öffentlichen Mitteln eine Förderung erhalten.
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