Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation
14. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Informationen
städtebaulich verträglicher Rückbau,Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche.Umnutzung, Sanierung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen,Wenn Sie Vorhaben zur zukunftsfähigen Entwicklung von Kommunen im ländlichen Raum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Vorhaben, die der Weiterentwicklung hessischer Dörfer dienen. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage der Programme „Dorfmoderation“ und „Dorfentwicklung“.
Im Programm „Dorfmoderation“ können Sie eine Förderung für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung von Konzepten zu kommunalen Veränderungsprozessen erhalten.
Das Programm „Dorfentwicklung“ besteht aus folgenden Bereichen:
Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen,Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements,dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe,örtliche Infrastruktureinrichtungen,Außerdem können Sie eine Förderung im Rahmen des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses
beträgt für Vorhaben im Programm „Dorfmoderation“ 55 bis 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 37.500,ist im Programm „Dorfentwicklung“ abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und Ihrem Vorhaben; der Förderzeitraum beträgt normalerweise 6,5 Jahre.Ihren Antrag richten Sie mit den erforderlichen Projektunterlagen an den für Sie zuständigen Landrat. Falls Sie als Landrat den Antrag stellen, senden Sie ihn an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Wetzlar.
Für eine Förderung im Programm „Dorfentwicklung“ müssen Sie als Kommune zunächst ein kommunales Entwicklungskonzept einreichen, normalerweise bis zum 1.2. eines Jahres. Nach Anerkennung als Förderschwerpunkt können Sie Ihren Antrag einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Kommunen für das Programm „Dorfmoderation“ (interkommunale Kooperationen sind möglich) undfür das Programm „Dorfentwicklung“ je nach Vorhaben Kommunen sowie öffentliche, nicht kommunale und private Träger (natürliche Personen, juristische Personen sowie Personengesellschaften).Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Vorhaben in der Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2023 bis 2027“ umsetzen.Wenn Sie als Kommune nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind, können Sie eine Förderung im Programm „Dorfmoderation“ erhalten.Beachten Sie für das Programm „Dorfentwicklung“ unter anderem bitte Folgendes: Als Kommune müssen Sie auf Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonzeptes in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen worden sein und als Förderschwerpunkt anerkannt sein.Fördergebiete sind Orte bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht der Städtebauförderung zugeordnet sind; für Kulturdenkmale (Einzeldenkmale) können Sie auch außerhalb der Gebiete eine Förderung erhalten.Wenn Sie investive Vorhaben umsetzen, müssen Sie sich an dem Leitfaden „Grundsätze für das Bauen im ländlichen Raum“ orientieren.Darüber hinaus müssen Sie die spezifischen Voraussetzungen für einzelne Förderbereiche berücksichtigen.Als Kommune müssen Sie auf Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonzeptes in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen worden sein und als Förderschwerpunkt anerkannt sein.Fördergebiete sind Orte bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht der Städtebauförderung zugeordnet sind; für Kulturdenkmale (Einzeldenkmale) können Sie auch außerhalb der Gebiete eine Förderung erhalten.Wenn Sie investive Vorhaben umsetzen, müssen Sie sich an dem Leitfaden „Grundsätze für das Bauen im ländlichen Raum“ orientieren.Darüber hinaus müssen Sie die spezifischen Voraussetzungen für einzelne Förderbereiche berücksichtigen.