Förderung der Dorferneuerung (VV-Dorf)
16. Mär. 2024 | Ministerium des Innern und für Sport
Informationen
Wenn Sie strukturverbessernde Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung Ihrer dörflich geprägten Gemeinde in Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz fördert aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Maßnahmen der Dorferneuerung.
Sie bekommen die Förderung unter anderem für folgende Vorhaben:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei kommunalen Vorhaben bis zu 65 Prozent, im Einzelfall bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Die Höhe der Förderung privater Vorhaben aus Mitteln der GAK beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 30.000.
Die Förderung von Investitions- und Maßnahmenschwerpunkten erstreckt sich auf einen Zeitraum von höchstens 8 Jahren.
Ihren Antrag auf Förderung privater Vorhaben richten Sie vor Beginn der Maßnahme über die Gemeindeverwaltung, bei Ortsgemeinden über die Verbandsgemeindeverwaltung, an die zuständige Kreisverwaltung.
Ihren Antrag auf Förderung kommunaler Vorhaben richten Sie vor Beginn der Maßnahme jeweils bis zum 1.8. eines Jahres an die zuständige Kreisverwaltung. Die Kreisverwaltung leitet Ihren Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weiter. Diese stimmt die Förderziele mit dem Ministerium des Innern und für Sport als Bewilligungsbehörde ab.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Verbandsgemeinden, natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie Eigentümerin und Eigentümer oder Trägerin und Träger der Baulast sind, für die die Zuwendung beantragt wird.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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