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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Frauenschutzhäuser oder Beratungsstellen für Menschen, die Gewalt ausgesetzt sind, betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Schaffung eines flächendeckenden Hilfe- und Interventionsnetzes mit spezialisierten Einrichtungen zur Versorgung von Menschen, die häuslicher und sexualisierter Gewalt oder Stalking ausgesetzt sind, und auch für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses für Personalausgaben beträgt EUR 28.386 je Vollzeitstelle, bei Sachausgaben hängt die Zuschusshöhe von der jeweiligen Einrichtung ab.
Für die Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung und die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt erhalten Sie einen Zuschuss für eine Vollzeitstelle in Höhe von maximal dem Personalkostensatz für die Entgeltgruppe 10.
Die Höhe des Zuschusses für Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking beträgt für bis zu 3 Vollzeitstellen jeweils maximal den Personalkostensatz für die vergleichbare Entgeltgruppe nach dem TV-L, höchstens jedoch bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis spätestens zum 30.9. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz und einer Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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