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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Wenn Sie in Niedersachsen ein Technologie- und Gründerzentrum ausbauen oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei der Errichtung und dem Ausbau von Technologie- und Gründerzentren.
Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für
Außerdem können Sie eine Förderung für die Modernisierung der Wirtschaftsgüter im Rahmen der Vorgaben des GRW-Koordinierungsrahmens bekommen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 5 Millionen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, eingetragene Vereine), juristische Personen, an denen ein kommunaler Träger die Mehrheit hält, sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, als Träger der Technologie- und Gründerzentren.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta