Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie mit einer sogenannten operationellen Gruppe land- oder forstwirtschaftliche Innovationen vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als operationelle Gruppe bei innovativen Vorhaben in der Landwirtschaft, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ beitragen. Die Mittel der Förderung stellt Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereit.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen 25 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie vor bitte Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen in Form einer juristischen Person oder Personengesellschaft (außer Gebietskörperschaften) mit Sitz in Sachsen-Anhalt, im Rahmen von Innovationsprojekten auch ein einzelnes Mitglied der operationellen Gruppe.
Mindestens 50 Prozent der Mitglieder Ihrer operationellen Gruppe müssen ihren Betriebs- oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Ihre operationelle Gruppe muss
Ihr Innovationsprojekt muss sich mindestens einem der folgenden Leitthemen zuordnen lassen:
Förderkulisse ist das ländliche Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt.
Unternehmen im Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Beta