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Förderung

FM

Förderung der Familienerholung

16. Mär. 2024 | Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

Privatperson

25€

Zuschuss

Rheinland-Pfalz

maximal 21 Tage

Informationen

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und mit Ihrer Familie einen familiengerechten Urlaub zu tragbaren Preisen verbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Kontext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Sie einen Familienurlaub planen oder an einer Familienfreizeit teilnehmen möchten. Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder müssen besonderen Belastungen ausgesetzt sein.

Sie erhalten eine Förderung für den Aufenthalt

  • in Familienferienstätten oder anderen geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger,
  • in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz,
  • in familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 25,00 pro Kind oder EUR 30,00 für Kinder mit wesentlichen Behinderungen je Tag. Abhängig von Ihrem Einkommen und möglichen außergewöhnlichen Belastungen können Sie noch weitere Zuschüsse bekommen.

    Ihr Antrag wird vom jeweiligen Träger beziehungsweise der jeweiligen Einrichtung der Familienerholung an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gerichtet.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Einhaltung der Einkommensgrenzen nachweisen.
  • Die Einrichtungen – Familienferienstätten, Jugendherbergen oder Winzer- und Bauernhöfe – bieten nach ihrer örtlichen Lage, ihrer räumlichen Ausstattung und den vorhandenen Freizeitangeboten gute Möglichkeiten für familiengerechten Urlaub.
  • Die Einrichtungen gewährleisten eine ausreichende Verpflegung zu familiengerechten Preisen mit mindestens einer Hauptmahlzeit täglich.
  • Ihr Ferienaufenthalt umfasst einen Zeitraum von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen.
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