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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie sich mit geeigneten Maßnahmen für die Wiederherstellung oder den Erhalt der Fließgewässer in Niedersachsen einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der Wasserqualität von Fließgewässern. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Sie erhalten die Förderung für
Auch für sogenannte kleine Vorhaben, die die Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie niederschwellig unterstützen, können Sie eine Förderung erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für kleine Vorhaben beträgt Ihr Zuschuss maximal EUR 100.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Bitte beachten Sie die im Internet bekanntgegebenen Antragsfristen.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die nicht gewerblich tätig sind und wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta