Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie an Maßnahmen zur Flurbereinigung teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Brandenburg fördert Sie bei Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gestaltung des ländlichen Raumes in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG).
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt zwischen 75 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie einzelne Beteiligte und, im Fall von freiwilligem Landtausch, Tauschpartnerinnen und Tauschpartner sowie andere am Tausch beteiligte Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta