
Förderung der Forschung (FTI-Thüringen FORSCHUNG)
16. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie als Thüringer Hochschule oder Forschungseinrichtung ein Forschungsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Forschungsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung für wissenschaftliche Forschungsvorhaben sowie für den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastruktur bezogen auf die Anschaffung der notwendigen Geräteausstattung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Geräteausstattung bis zu 90 Prozent und für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen des jeweiligen Wettbewerbsaufrufs bei der Thüringer Aufbaubank ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen, die hauptsächlich vom Freistaat oder gemeinsam durch Bund und Länder grundfinanziert werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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