Informationen
Wenn Sie im Bereich der Sozialpolitik ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Forschungsvorhaben zur Sozialpolitik. Gefördert werden interdisziplinäre Projekte aus der Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaft.
Sie bekommen den Zuschuss für Einzel- oder Verbundprojekte, Promotionen und Stiftungsprofessuren zu den folgenden Themen:
Eigenarten des deutschen Sozialstaats, auch im Vergleich zu sozialen Sicherungssystemen in anderen Ländern,Herausforderungen für Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und Sozialsysteme durch Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt,Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an neue Herausforderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt sowieAuswirkungen von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen.Sie erhalten
für Projekte in der Regel eine Anteilfinanzierung für maximal 3 Jahre,für Promotionen zur Zeit der Veröffentlichung monatlich bis zu EUR 1.150 zuzüglich einer monatlichen Forschungskostenpauschale von bis zu EUR 100,00 für maximal 3 Jahre,für Stiftungsprofessuren eine Anteilfinanzierung für fünf Jahre. Die höchstmögliche Fördersumme je Berufung beträgt jährlich EUR 300.000.Das BMAS veröffentlicht verschiedene Förderbekanntmachungen zu einzelnen Förderbereichen.
Für den Antrag durchlaufen Sie ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe reichen Sie eine Projektskizze/Interessenbekundung zu festgesetzten Terminen bei der vom BMAS beauftragten Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
für Projekte und Stiftungsprofessuren: juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, also freie und öffentliche Einrichtungen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, Verbände und Körperschaften sowiefür Promotionen: natürliche Personen.Sie müssen
eine Projektleiterin oder einen Projektleiter mit einschlägiger Expertise einsetzen,in Ihren Förderantrag einen Finanzierungsplan aufnehmen, der die Finanzierung über die gesamte Projektlaufzeit darstellt,mit Ihren Partnern in einem Verbundprojekt eine gemeinschaftliche Projektskizze einreichen und Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellerinnen und Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenz-, Vergleichs-, Sequestrations- oder ein Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.