Informationen
Wenn Sie ein Vorhaben zur Schaffung gigabitfähiger Infrastrukturen in Hessen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen fördert Sie mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Vorhaben, durch die bestehende Breitbandinfrastrukturen weiterentwickelt und gigabitfähige Infrastrukturen geschaffen werden.
Sie erhalten die Förderung in den Programmbereichen
Gigabitversorgung ländlicher Räume (ELER-Förderung),NGA-Versorgung in Gewerbegebieten (GRW-Förderung),Studien, Konzepte und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau,regionale Breitbandberatungsstellen, hessenweite GigaMaP-Beratungsstelle und Breitbandbüro Hessen,Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau,erstmalige Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen (Digitale Dorflinde).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für
Vorhaben im Programmbereich „Gigabitversorgung ländlicher Räume“ bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,Vorhaben der NGA-Versorgung in Gewerbegebieten bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,Studien, Konzepte und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,regionale Breitbandberatungsstellen, die hessenweite GigaMaP-Beratungsstelle und das Breitbandbüro Hessen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,den Gigabitinfrastrukturausbau aus Landesmitteln bis zu 90 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Projektausgaben (bei einer möglichen Kofinanzierung von Mitteln des Bundes und der Europäischen Union mit Landesmitteln kann diese Förderung bis zu 100 Prozent des notwendigen Kofinanzierungsbetrages umfassen),die erstmalige Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 60.000 (je EUR 1.500 für bis zu 40 WLAN-Hotspots).Als hessische Breitbandinfrastrukturgesellschaft können Sie außerdem ein Darlehen in Höhe Ihres Eigenanteils erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Auskünfte erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung im Förderbereich „Breitbandversorgung ländlicher Räume“ (GAK-Förderung) nicht mehr möglich ist.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise und andere Gebietskörperschaften,privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft befinden,regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen wie zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften, Industrie- und Handelskammern,juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowienatürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Bei investiven Projekten müssen Sie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von normalerweise 7 Jahren beziehungsweise 15 Jahren bei Infrastrukturinvestitionen einhalten.Sie müssen die ELER-Zuwendungsvoraussetzungen sowie die geltenden GRW-Bestimmungen beachten.Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.