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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen umsetzen, die der Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt dienen oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Modellprojekten und anderen Vorhaben, die die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt fördern. Dazu gehören vor allem geschlechtergerechte Arbeitsmarktbeteiligung und Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die dazu beitragen,
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei Projekten von landesweiter Bedeutung und Aktionsprogrammen können dem Antragsverfahren Interessenbekundungen und Ideenwettbewerbe vorausgehen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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