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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Wenn Sie in Ihrer Kindertageseinrichtung behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder zusammen mit Regelkindern betreuen oder wenn Ihre integrative Kindertageseinrichtung finanzielle Unterstützung bei der Deckung der Betriebsausgaben benötigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie, wenn Sie in Ihrer Kindertageseinrichtung behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder zusammen mit Regelkindern betreuen oder wenn die Betriebskosten Ihrer integrative Kindertageseinrichtung unzumutbar hoch sind.
Sie bekommen die Förderung in folgenden Bereichen:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.
Ihren Antrag richten Sie bitte an die zuständige Stelle gemäß Bayerischem Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), das heißt die Kreisverwaltungsbehörde oder Bezirksregierung.
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen beziehungsweise die Gemeinden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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