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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) infrastrukturelle Maßnahmen der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 100.000 betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept auf Grundlage eines Konzeptaufrufs beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung ein.
Wenn Ihr Antrag positiv bewertet worden ist, müssen Sie ihn normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einreichen.
Antragsberechtigt sind als Ober- oder Mittelzentren benannte Gemeinden sowie weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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