Informationen
Wenn Sie im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten die Ausbildungs-, Berufs- und die Studierfähigkeit junger Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten.
Sie erhalten die Förderung für
das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ),das Freiwillige Soziale Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu sowie FSJ Sport),das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur (FSJ K) unddas Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt pro Teilnahmemonat
beim FÖJ EUR 530,93,beim FSJ KiJu und beim FSJ Sport je EUR 417,00 sowiebeim FSJ K und beim FSJ D je EUR 496,00.Die Bagatellgrenze liegt bei einer Förderhöhe von EUR 50.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu bestimmten Stichtagen vor dem Start der Freiwilligendienste über das ILB-Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Antragsfristen gibt die ILB bekannt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nach § 10 des Jugendfreiwilligengesetzes zugelassene und in Brandenburg anerkannte Träger von Maßnahmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen dafür sorgen, dass die Teilnehmenden nach der Bundesrichtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste sozialpädagogisch betreut werden.Bei den Freiwilligen muss es sich um junge Menschen handeln, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben.Sie müssen eine inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und Tätigkeitsbereichen unter fachlich qualifizierter Anleitung gewährleisten. Im besten Fall erzielen Sie dadurch eine gezielte Berufs- und Studienorientierung.Sie müssen die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der gesamten Umsetzung der Förderung gewährleisten.Sie müssen den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter einhalten.