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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Wenn Sie als Träger öffentlicher Schulen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Personalkosten von qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften, wenn Sie Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen planen.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die dazu beitragen,
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 16.700 pro Vollzeitstelle, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert.
Ihren Antrag für das darauffolgende Schuljahr richten Sie vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.7. eines Jahres an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen.
Sie stellen sicher, dass die Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs und der vorhandenen Ressourcen vor Ort insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnimmt:
Die Jugendsozialarbeit ist an der Schule verortet.
Die Jugendsozialarbeit an der Schule erfolgt in Abstimmung und Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule.
Sie setzen die Fachkraft an einer bis maximal 2 Schulen ein.
Die einzusetzende Schulsozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter verfügt über die notwendige berufliche Qualifikation.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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