Informationen
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben der Küstenfischerei und der Hochseefischerei.
Sie erhalten die Förderung für
Vorhaben im Rahmen des spezifischen Ziels 1.1.1 des EMFAF: Diversifizierungen und neue Einkommensquellen,Gesundheit, Sicherheit, Hygiene und Arbeitsbedingungen,Investitionen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei,Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen,Maßnahmen zur Verbesserung der (Selbst-)Organisation der Fischerei,Diversifizierungen und neue Einkommensquellen,Gesundheit, Sicherheit, Hygiene und Arbeitsbedingungen,Investitionen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei,Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen,Maßnahmen zur Verbesserung der (Selbst-)Organisation der Fischerei,Vorhaben im Rahmen des spezifischen Ziels 1.1.2 des EMFAF: Unterstützung des Ersterwerbs eines Fischereifahrzeugs durch eine natürliche Person,Austausch oder die Modernisierung von Motoren von Fischereifahrzeugen,Unterstützung des Ersterwerbs eines Fischereifahrzeugs durch eine natürliche Person,Austausch oder die Modernisierung von Motoren von Fischereifahrzeugen,Maßnahmen zur Unterstützung der Seefischerei bei vorübergehender Einstellung der Fangtätigkeit zum Schutz der fischereilichen Ressourcen,Maßnahmen zur Anpassung der Fangkapazitäten an die Fangmöglichkeiten durch endgültige Einstellungen der Fangtätigkeiten,Vorhaben im Rahmen des spezifischen Ziels 2.2 des EMFAF: Investitionen in die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen an Bord von Fischereifahrzeugen, die der Erhöhung der Wertschöpfung oder Modernisierung dienen,Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen,Vermarktungsmaßnahmen, die der besseren Rückverfolgbarkeit der Fischereierzeugnisse dienen,Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen, die zur Verbesserung der Sicherheit, Hygiene, Gesundheit oder Arbeitsbedingungen in der Verarbeitung von Fischereierzeugnissen führen,Investitionen in die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen an Bord von Fischereifahrzeugen, die der Erhöhung der Wertschöpfung oder Modernisierung dienen,Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen,Vermarktungsmaßnahmen, die der besseren Rückverfolgbarkeit der Fischereierzeugnisse dienen,Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen, die zur Verbesserung der Sicherheit, Hygiene, Gesundheit oder Arbeitsbedingungen in der Verarbeitung von Fischereierzeugnissen führen,Produktions- und Vermarktungspläne,Überwachung und Durchsetzung: Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen für Zwecke der Fischereikontrolle sowieForschungs- und Entwicklungsvorhaben.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art des Vorhabens zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der Seefischerei,Zusammenschlüsse von Fischerinnen oder Fischern, anerkannte Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen,Fischereigenossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz,wissenschaftliche, akademische oder technische Stellen oder Einrichtungen,öffentliche Einrichtungen sowieNaturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen in Partnerschaft mit Fischereiunternehmen, mit Zusammenschlüssen von Fischerinnen oder Fischern und/oder mit Erzeugerorganisationen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Zu fördernde Vorhaben müssen mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021–2027 in Einklang stehen und nach den jeweils einschlägigen vom EMFAF-Begleitausschuss beschlossenen Auswahlkriterien ausgewählt worden sein.Beachten Sie bei Vorhaben der Seefischerei bitte: Ihr Unternehmen muss seinen Sitz in Niedersachsen haben und Teil der deutschen Volkswirtschaft sein.Das Fischereifahrzeug muss in einem niedersächsischen Hafen registriert sein und Ihr Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Förderung und mindestens bis zum Abschluss der Bindungsfrist einer anerkannten Erzeugerorganisation angehören.Als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber oder als mit der Geschäftsführung betraute Person müssen Sie zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung sein.Charterinnen oder Charterer von Fischereifahrzeugen erhalten keine Förderung.Für die Kutterfischerei müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen beachten.Ihr Unternehmen muss seinen Sitz in Niedersachsen haben und Teil der deutschen Volkswirtschaft sein.Das Fischereifahrzeug muss in einem niedersächsischen Hafen registriert sein und Ihr Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Förderung und mindestens bis zum Abschluss der Bindungsfrist einer anerkannten Erzeugerorganisation angehören.Als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber oder als mit der Geschäftsführung betraute Person müssen Sie zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung sein.Charterinnen oder Charterer von Fischereifahrzeugen erhalten keine Förderung.Für die Kutterfischerei müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen beachten.Planen Sie investive Vorhaben, müssen Sie die betriebswirtschaftliche Rentabilität des Vorhabens nachweisen.Bei Vorhaben der Diversifizierung und Gewinnung neuer Einkommensquellen müssen Sie als Fischerin und Fischer für die Entwicklung Ihrer neuen Tätigkeit einen Geschäftsplan vorlegen, über angemessene Berufsqualifikationen verfügen und Ihre Investitionen in Niedersachsen tätigen.