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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Wenn Sie Träger der Jugendhilfe sind und sich im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) für die Kinder- und Jugendhilfe engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP).
Gefördert werden:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab.
Sie stellen Ihren Antrag im Direktverfahren bis spätestens zum 30. November für das Folgejahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die inhaltlich, methodisch und strukturell überwiegend folgenden Zwecken dienen:
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