Förderung der Modernisierung ländlicher Wege
16. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Informationen
Wenn Sie Infrastrukturmaßnahmen planen, um ländliche Wege neu- oder auszubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein fördert den Neu- und Ausbau ländlicher Wege einschließlich der dazugehörigen Anlagen (zum Beispiel Durchlässe, Brücken).
Gefördert werden
In erster Linie wird die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur gefördert, in begründeten Einzelfällen sind auch Neubaumaßnahmen zulässig.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Höhe von bis zu 53 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihr Eigenanteil muss mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 75.000.
Richten Sie bitte Ihren Antrag an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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