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Förderung

FM

Förderung der Modernisierung ländlicher Wege

16. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Kommune +2

Zuschuss

Schleswig-Holstein

12 Jahre

Informationen

Wenn Sie Infrastrukturmaßnahmen planen, um ländliche Wege neu- oder auszubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Schleswig-Holstein fördert den Neu- und Ausbau ländlicher Wege einschließlich der dazugehörigen Anlagen (zum Beispiel Durchlässe, Brücken).

Gefördert werden

  • Vorarbeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den baulichen Investitionen stehen,
  • Bauleistungen, einschließlich erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach naturschutzrechtlichen Vorschriften (ohne Grunderwerb und ohne Einzahlung in einen Ausgleichsfonds),
  • Honorare für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure.
  • In erster Linie wird die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur gefördert, in begründeten Einzelfällen sind auch Neubaumaßnahmen zulässig.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Höhe von bis zu 53 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Ihr Eigenanteil muss mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

    Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 75.000.

    Richten Sie bitte Ihren Antrag an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in einem Ort mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durchführen.
  • Die Gesamtkosten Ihres Vorhabens dürfen EUR 1 Million nicht überschreiten.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Übereinstimmung mit Plänen für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer in ländlichen Gebieten durchführen.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt 12 Jahre.
  • Die geförderten ländlichen Wege einschließlich der dazugehörigen Anlagen müssen diskriminierungsfrei allen potenziellen Nutzerinnen und Nutzern ohne eine Benutzungsgebühr offenstehen und dürfen nicht ausschließlich der Anbindung eines einzelnen Unternehmens dienen.
  • Chatte mit der Förderung

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