Förderung der Nahmobilität
30. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Informationen
Wenn Sie Projekte für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der nicht motorisierten Mobilität (Nahmobilität), auch in Verbindung mit dem Bus- und Bahnverkehr.
Sie erhalten die Förderung für
investive Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität und Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs,Konzepte,Öffentlichkeitsarbeit.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für investive Vorhaben grundsätzlich bis zu 70 Prozent und bei Vorhaben, die eine besondere überkommunale verkehrliche Bedeutung haben, auch bis zu 80 Prozent undfür Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit normalerweise 60 ProzentIhrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderhöhe kann um 10 Prozent erhöht oder verringert werden:
bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden abhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit undbei Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen abhängig vom Standort des Projekts.Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 20.000 für investive Maßnahmen und bei EUR 2.000 für Planungsvorhaben und Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das zuständige Fachdezernat der Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen, für die die Kommunen zuständig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Es muss sich um ein abgegrenztes Projekt handeln.Ihr Projekt muss geeignet sein, sicheren Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten,die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu stärken,die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu erhöhen sowiemotorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern.sicheren Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten,die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu stärken,die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu erhöhen sowiemotorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern.Sie müssen das Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant haben.Wenn Sie das Vorhaben umsetzen, müssen Sie die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen und das Vorhaben mit anderen städtebaulichen und verkehrlichen Maßnahmen abstimmen.