Förderung der Netzwerke Gesunde Kinder (RL-NGK)
16. Mär. 2024 | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Familien im Land Brandenburg durch eines der Netzwerke Gesunde Kinder unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Brandenburg unterstützt Ihre Arbeit im Rahmen der Netzwerke Gesunde Kinder. Die Netzwerke setzen geschulte, ehrenamtlich tätige und professionell koordinierte Patinnen und Paten zur Begleitung von Familien während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes ein.
Sie erhalten die Förderung für
Normalerweise erhält ein Netzwerk je Landkreis oder kreisfreier Stadt die Förderung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 165.000 je Netzwerk und Haushaltsjahr.
Werden 2 Netzwerke in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis gefördert, kann der Zuschuss bis zu EUR 90.000 je Netzwerk und Haushalsjahr betragen.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag für Ihr neu gegründetes Netzwerk jederzeit, für Ihr bestehendes Netzwerk bis zum 31.1. jeweils für das laufende Jahr beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist ein durch die Bewilligungsbehörde anerkannter Träger eines Netzwerks Gesunde Kinder im Land Brandenburg. Dazu zählen insbesondere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, wie zum Beispiel Kliniken, in Trägerschaft einer gemeinnützigen Körperschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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