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Copilot für Förderungen
22. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Wenn Sie als Apothekerin und Apotheker eine öffentliche Apotheke im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Apotheke barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Aufnahme des Apothekenbetriebes im ländlichen Raum, in dem die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln nicht hinreichend sichergestellt ist.
Sie bekommen die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
je Standort der öffentlichen Apotheke.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.
Antragsberechtigt sind Apothekerinnen und Apotheker als natürliche Personen, die im Rahmen der pharmazeutischen Versorgung in einer öffentlichen Apotheke durch Neugründung oder Übernahme den Apothekenbetrieb aufnehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta