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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wenn Sie als Unternehmen im Güterkraftverkehr Vorhaben in den Bereichen Sicherheit und Umwelt umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Bund fördert die Sicherheit und die Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Gefördert werden folgende fahrzeugbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung:
Sie können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Der Förderhöchstbetrag ist abhängig von der Unternehmensgröße und wird aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge ermittelt.
Der Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug beträgt bis zu EUR 2.000. Der absolute Förderhöhe beträgt maximal EUR 33.000 je Unternehmen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme jeweils zwischen dem 7.1. und dem 30.9. des Jahres, in dem mit der Maßnahme begonnen werden soll, an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Fällt der Beginn oder das Ende der Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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