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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Kinderbetreuung zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Innovationsprozesse in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Sie bekommen die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss,.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens.
Ihren Antrag stellen Sie bis spätestens zum 30.11. für das Folgejahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens:
Die Voraussetzungen für die Förderung richten sich nach der Art Ihres Vorhabens.
In der Regel müssen Sie ein fachlich begründetes Konzept vorlegen.
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