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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium des Innern und für Sport
Wenn Sie als Gemeinde, kommunaler Zweckverband oder Planungsverband in Rheinland-Pfalz Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit Unterstützung des Bundes Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
Die Städtebauförderung besteht seit dem Programmjahr 2020 aus den Programmen
Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt ab von Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften sowie dem Landesinteresse an der Ausführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) an das Ministerium des Innern und für Sport.
Auf Vorschlag der ADD entscheidet das Ministerium des Innern und für Sport als Bewilligungsbehörde über die Aufnahme von Gesamtmaßnahmen und Einzelvorhaben in das Programm.
Nach Bewilligung trifft die ADD anstelle der Bewilligungsbehörde alle weiteren Entscheidungen.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.
Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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