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Copilot für Förderungen
14. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Wenn Sie Vorhaben planen, die die Wirkung der demografischen Entwicklung abmildern und die Lebenslagen älterer Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, durch die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.
Gefördert werden:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
Für Modellvorhaben werden in den themenspezifischen Förderbekanntmachungen jeweils Stichtage für die Antragstellung bekanntgegeben.
Anträge reichen Sie spätestens 3 Monate vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen umsetzen.
Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter und die zu begleitenden Menschen müssen ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Förderfähige Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren müssen über einen geeigneten Abschluss, entsprechende fachliche Qualifikationen und über einschlägige Berufserfahrungen im Pflege- oder Sozialbereich verfügen.
Für regionale Pflegebudgets müssen Sie ein Projektkonzept vorlegen, in dem Sie die geplante Verwendung des Pflegebudgets darstellen.
Für überregionale Projekte und Interessenvertretungen müssen Sie eine Projektbeschreibung sowie eine Aufstellung der notwendigen Personal- und Sachausgaben einreichen.
Eine Förderung von Modellvorhaben können Sie nur auf der Grundlage von themenspezifischen Förderbekanntmachungen beantragen.
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