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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als anerkannte, landesweit tätige Naturschutzvereinigung.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Wenn Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als Naturschutzvereinigung tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Die Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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