Informationen
Wenn Sie in die Verarbeitung und Vermarktung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dies erfolgt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027).
Sie erhalten die Förderung für
neu gegründete Zusammenschlüsse von Erzeugern von Fischerei- und/oder Aquakulturerzeugnissen (Erzeugerorganisation) im Jahr ihrer Anerkennung sowie in den 3 Folgejahren,Durchführung von Produktions- und Vermarktungsplänen von anerkannten Erzeugerorganisationen zur Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsbedingungen für die Mitglieder,Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, beispielsweise zur Verbesserung von Lebensmittelhygiene und -qualität, Erweiterung der Produktpalette und die Diversifizierung der Absatzwege,Entwicklung und Durchführung von kollektiven Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Fischerei- und Aquakulturprodukte, insbesondere im Hinblick auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme.
Die förderfähigen Ausgaben müssen für jede Einzelmaßnahme mindestens EUR 10.000 betragen, dürfen jedoch EUR 1 Million nicht übersteigen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme
anerkannte Erzeugerorganisationen und Fischereigenossenschaften,Unternehmen des Handels sowie der Be- und Verarbeitung für fischwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Direktvermarkter,Einrichtungen des öffentlichen Rechts,Vereine, Verbände und weitere von der Bewilligungsbehörde anerkannte Zusammenschlüsse des Fischerei- und Aquakultursektors.Als Unternehmen müssen Sie die Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss mit dem Deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen.Eine neu gegründete Erzeugerorganisation muss mindestens die Hälfte der schleswig-holsteinischen Fischereifahrzeuge über 12 Meter LüA (Länge über Alles) an der Nordsee oder der Ostsee umfassen.Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren beziehungsweise 12 Jahren für Bauten und bauliche Anlagen einhalten.Ihr Vorhaben muss eine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
Vorhaben, die zu überschüssigen Produktionskapazitäten führen, undUnternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.