Informationen
Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung von Fischerei und Aquakultur beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei Vorhaben zur Weiterentwicklung der Fischerei und der Aquakultur.
Sie erhalten die Förderung für
Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, die unter anderem zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Verbesserung der Erzeugnisse beitragen,die Einrichtung oder den Ausbau der Direktvermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen,die Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse,die Durchführung von kollektiven Kommunikationskampagnen vor allem im Hinblick auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse,die kollektive Entwicklung oder Weiterentwicklung von Systemen der Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung sowieInvestitionen in die Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen, vor allem für Vorhaben, die die Arbeitssicherheit und Anlandesicherheit verbessern.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, für die Einrichtung oder den Ausbau der Direktvermarktung und die Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowiefür die Durchführung von kollektiven Kommunikationskampagnen, die kollektive Entwicklung oder Weiterentwicklung von Systemen der Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung und für Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen abhängig von Vorhaben und Antragsteller zwischen 50 und 100 Prozent der zuwendungsfähien Ausgaben.Die Bagatellgrenze liegt für die Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen bei EUR 15.000, für Infrastrukturvorhaben von Gebietskörperschaften bei EUR 25.000 sowie für alle anderen Vorhaben bei EUR 10.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
für Verarbeitungs- und Vermarktungsmaßnahmen kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der Be- und Verarbeitung für Fischerei- und Aquakulterzeugnisse, Direktvermarkter entsprechender Erzeugnisse sowie Erzeugerzusammenschlüsse für Fischereierzeugnisse mit Betriebsstätte in Niedersachsen,im Fall von kollektiven Kommunikationskampagnen und Vorhaben der kollektiven Entwicklung oder Weiterentwicklung von Systemen der Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung zudem geeignete Verbände des Fischhandels, der Fischverarbeitung und -vermarktung und Fischereiverbände,für Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen Träger von Häfen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die betriebswirtschaftliche Rentabilität Ihres Vorhabens sichern und in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen nachweisen.Ihr Vorhaben muss mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2011 bis 2027 in Einklang stehen.Es gelten die Voraussetzungen nach Artikel 11 der EMFAF-Verordnung.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 12 Jahren für Bauten und bauliche Anlagen sowie 5 Jahren für Maschinen, Einrichtungen, Geräte und sonstige beschaffte Gegenstände beachten.