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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Wenn Sie Ihre Waldflächen umweltfreundlich und nachhaltig bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune, Privatbesitzer oder -besitzerin bei der umweltfreundlichen und nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Wälder. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Sie erhalten eine Förderung in folgenden von der GAK definierten Bereichen:
Darüber hinaus bekommen Sie eine Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Bitte beachten Sie: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bildet bei der Vergabe der Mittel Förderschwerpunkte. Als solche gelten insbesondere die Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, Maßnahmen zur Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur und der Beseitigung oder Verhinderung von Schadereignissen und Folgeschäden sowie zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Wälder an den Klimawandel. Dazu kann das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität die Fördersätze reduzieren, Fördermaßnahmen aussetzen oder einzelne Maßnahmen räumlich priorisieren.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei Ihrem zuständigen Forstamt.
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts als Besitzerinne oder Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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