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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Wenn Sie öffentliche Küstenschutzanlagen reparieren, die durch die Ostsee-Sturmflut vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 zerstört oder beschädigt wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an öffentlich gewidmeten oder küstenschutz- und naturschutzrechtlich zugelassenen Küstenschutzanlagen, die durch die Ostsee-Sturmflut vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 entstanden sind.
Sie bekommen die Förderung für Baumaßnahmen an
einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten für Vorarbeiten und Erhebungen (zum Beispiel Architektenleistungen).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH).
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.5.2024 ein.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta