Informationen
Wenn Sie Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung einschließlich ausbildungsbegleitender Zusatzqualifikationen für Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen.
Gefördert werden
die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen, vor allem in Form von Seminaren, Lehrgängen, berufsbegleitenden Studienangeboten und wissenschaftlichen Weiterbildungen,die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch unternehmensexterne Dozentinnen und Dozenten, insbesondere die Durchführung von Inhouse-Seminaren und -Lehrgängen (Honorarausgaben),unabhängig von Weiterbildungsinhalten eigenständig angebotene Einzel- und Gruppencoachings und Supervisionen in einem Umfang von insgesamt höchstens 15 Zeitstunden je Beschäftigte und Beschäftigten oder Betriebsinhaberin und Betriebsinhaber innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr,Fernlehrgänge, die auf der Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind, sowieunter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsmaßnahmen, die auf Formen und Methoden des selbstgesteuerten Lernens zurückgreifen oder Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning, Blended Learning, Online-Formaten oder sonstigen Webinar ähnlichen Formaten.Die Weiterbildungen können als berufsbegleitende Weiterbildungen sowohl in Teilzeit als auch als Vollzeitmaßnahmen durchgeführt werden.
Sie erhalten die Förderung besonders für Weiterbildungsmaßnahmen
mit Bezug zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Gestaltung ökologischer und digitaler Transformationsprozesse im Unternehmen,zu Themen der Personal- und Organisationsentwicklung, der Gestaltung digitaler Transformationsprozesse, zur Gestaltung fairer und nachhaltiger Arbeitsbedingungen in den Unternehmen sowie zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik,zur Erhöhung der Qualifikation und Beschäftigungsfähigkeit von geringqualifizierten, älteren oder atypisch Beschäftigten, von Menschen mit Behinderungen sowie von Beschäftigten mit Migrationshintergrund.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Unternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigte 60 Prozent,für Unternehmen bis einschließlich 249 Beschäftigte 50 Prozent undfür Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten 40 Prozentder zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000 je betriebliches Weiterbildungsvorhaben.
Abhängig von Antragstellerin oder Antragsteller und Teilnehmenden kann sich der Zuschuss um 10 Prozent beziehungsweise 20 Prozent erhöhen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als EUR 1.000 betragen, bei Vorhaben von Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten mehr als EUR 10.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, Selbstständige und freiberuflich Tätige sowie Einrichtungen, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt.
Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten werden nur bei der Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten im Rahmen von Ansiedlungs-, Umstrukturierungs- oder Erweiterungsinvestitionen gefördert.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Teilnehmenden an Ihrer Maßnahme müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen angehören: abhängig Beschäftigte in unbefristeten oder befristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen,geringfügig Beschäftigte im Sinne des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, denen mit der Weiterbildung berufliche Perspektiven im Bereich nicht geringfügiger Beschäftigung eröffnet werden sollen,Selbstständige, freiberuflich Tätige, Unternehmerinnen oder Unternehmer,Personen, die sich in Elternzeit befinden,Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung, dual Studierende, Werkstudierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten.abhängig Beschäftigte in unbefristeten oder befristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen,geringfügig Beschäftigte im Sinne des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, denen mit der Weiterbildung berufliche Perspektiven im Bereich nicht geringfügiger Beschäftigung eröffnet werden sollen,Selbstständige, freiberuflich Tätige, Unternehmerinnen oder Unternehmer,Personen, die sich in Elternzeit befinden,Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung, dual Studierende, Werkstudierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten.Der Hauptwohnsitz, der Arbeitsort oder die Berufsausbildungsstätte der Teilnehmenden müssen sich in Sachsen-Anhalt befinden.Ihr Vorhaben muss der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich-methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit unterstützen.Beachten Sie bitte, dass bei Förderung von Zusatzqualifizierungen für Auszubildende in betrieblicher Berufsausbildung die Inhalte zusätzlich zu den verbindlichen Inhalten der für den Ausbildungsberuf geltenden Ausbildungsordnung vermittelt werden müssen. Dies muss von der zuständigen Stelle (Kammer) bestätigt worden sein.Keine Förderung erhalten
Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion,Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung undUnternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht Folge geleistet haben.