Informationen
Wenn Sie in Hamburg Angebote für Seniorenarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei bezirklichen Maßnahmen der Begegnung, Partizipation, Mitwirkung, Teilhabe und Teilgabe älterer Menschen.
Sie erhalten die Förderung für
Treffpunkte,Gruppen,Projekte und Maßnahmen, die einen Handlungsbedarf im Bezirk aufgreifen oder einen möglichst modellhaften Beitrag leisten, undeinmalige Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren wie beispielsweise Feste, Veranstaltungen und Ausfahrten.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer jeweiligen Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das zuständige Fachamt des für Sie zuständigen Bezirksamtes.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie gemeinnützige Träger in Form einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen juristischen Person oder deren Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen ein Konzept und ein Programm für die geplante Maßnahme vorlegen,eine bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten,eine angemessene Eigenleistung erbringen.ein Konzept und ein Programm für die geplante Maßnahme vorlegen,eine bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten,eine angemessene Eigenleistung erbringen.Als antragstellende juristische Person müssen Sie eine verantwortliche Ansprechperson benennen und gemeinnützig tätig sein und dies gegebenenfalls durch eine Bescheinigung der Finanzverwaltung nachweisen.Für Treffpunkte müssen Sie weitere Fördervoraussetzungen beachten.