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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie die digitale Ausstattung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Beschaffung zusätzlicher digitaler Ausstattungen oder die Modernisierung vorhandener Ausstattungen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden weiteren Investitionen von überbetrieblichen Betriebsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ihr Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent betragen.
Die Gesamtausgaben für digitale Ausstattungen müssen sich auf mindestens EUR 30.000 belaufen.
Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag richten Sie schriftlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 30.6.2025 ein.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta