Matching-
Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Wenn Sie als bayerische Kommune mit Ihren bayerischen Nachbarkommunen neue Kooperationsprojekte zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung neuer, vorbildhafter Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit (Kooperationsprojekte).
Zu den Aufgabenbereichen der interkommunalen Kooperationsprojekte gehören insbesondere
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 50.000 je Kooperationsprojekt, jedoch maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In besonders ausgewiesenen Fördergebieten mit besonderem Handlungsbedarf ist eine erhöhte Zuwendung bis zu EUR 90.000 möglich.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörde an die örtlich zuständige Regierung.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Beta