Informationen
Wenn Sie als Jugendhilfeträger Vorhaben zur Entwicklung jugendpolitischer Zusammenarbeit mit verschiedenen Ländern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Projekten der internationalen Jugendarbeit im In- und Ausland.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
internationale Jugendbegegnungen mit den Regionen, mit denen das Land Niedersachsen eine Partnerschaftsbeziehung unterhält, mit europäischen Staaten und mit Entwicklungsländern,internationale Begegnungsmaßnahmen mit Mitarbeitern der Jugendarbeit zur Kontaktanbahnung, zum fachlichen Erfahrungsaustausch, zur Erarbeitung neuer Konzepte und zur Fortentwicklung der Partnerschaften, Kooperationen und Netzwerke sowie fürSondermaßnahmen von besonderer internationaler jugendpolitischer Bedeutung.Sie können die Maßnahmen in Präsenz, hybrid und auch digital durchführen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt je Tag und teilnehmende Person, auch für Teilnehmende aus Deutschland im Ausland sowie bei besonderem Förderbedarf für eine Begleitperson pro teilnehmender Person
für internationale Jugendbegegnungen sowie für Berlinfahrten bis zu EUR 20,00,für internationale Begegnungsmaßnahmen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendarbeit sowie für Berlinfahrten bis zu EUR 30,00 undfür Sondermaßnahmen internationaler Jugendbegegnungen bis zu EUR 35,00.Für Maßnahmen mit höherem Aufwand und für Vorbereitung, Auswertung und die Sprachmittlung können Sie
für internationale Jugendbegegnungen und Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit einen Zuschlag von EUR 26,00 je teilnehmende Person aus Deutschland, maximal EUR 383,00 je Maßnahme, undfür internationale Begegnungsmaßnahmen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendarbeit einen Zuschlag von EUR 51,00 je teilnehmende Person aus Deutschland, maximal EUR 511,00 je Maßnahme,erhalten.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis spätestens zum 1.4. für das jeweilige Haushaltsjahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sowie deren Zusammenschlüsse in Niedersachsen.
Die Förderung der internationalen Jugendarbeit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die deutschen Teilnehmenden Ihrer Begegnungsmaßnahme müssen zwischen 12 und 27 Jahre alt sein.Ihre geplante Begegnungsmaßnahme muss zwischen 5 und 30 Tagen dauern.Planen Sie eine bilaterale Begegnungsmaßnahme, muss das Zahlenverhältnis zwischen Teilnehmenden aus Deutschland und Teilnehmenden aus dem Ausland ausgeglichen sein. Bei einer Begegnungsmaßnahme mit mehreren Ländern muss das Zahlenverhältnis zwischen Teilnehmenden aus Deutschland und Teilnehmenden aus dem Ausland angemessen sein, wobei der überwiegende Teil der Teilnehmenden aus Niedersachsen stammen muss.Für die Begegnungsmaßnahme muss zwischen Ihnen und Ihren Partnerinnen und Partnern rechtzeitig ein vorbereitetes und vereinbartes Programm vorliegen, das insbesondere über Zielgruppen, Bildungsziele, Arbeitsmethoden und über die Themen Aufschluss gibt.Die verantwortlichen Leiterinnen und Leiter Ihrer Begegnungsmaßnahme müssen Erfahrungen in der internationalen Jugendarbeit haben oder über eine pädagogische Ausbildung verfügen. Mindestens müssen sie jedoch im Besitz einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) sein.Sie müssen die Teilnehmenden an der Programmplanung, -durchführung und -auswertung in jugendgerechter Form beteiligen.Sie müssen bei Ihrer Begegnungsmaßnahme das Prinzip des Gender Mainstreamings und die spezifischen Lebenslagen junger Menschen mit besonderem Förderbedarf, junger Migrantinnen und Migranten, junger Menschen mit Behinderungen und von Teilnehmenden und deren Familien im Transferleistungebezug angemessen berücksichtigen.Wenn Sie Ihre Maßnahmen in digitaler oder hybrider Form durchführen, müssen diese ein definiertes Anfangs- und Enddatum sowie ein pädagogisches Konzept (Ziel, Inhalt, Methode) haben,Sie mindestens 4 gemeinsame nicht unmittelbar aufeinanderfolgende Programmtage im Umfang von mindestens 4 Stunden nachweisen,Sie mindestens pro Programmtag ein deutsch-ausländisches Treffen von täglich 90 Minuten inhaltlichen Programms mit der ganzen Gruppe oder in Kleingruppen durchführen.diese ein definiertes Anfangs- und Enddatum sowie ein pädagogisches Konzept (Ziel, Inhalt, Methode) haben,Sie mindestens 4 gemeinsame nicht unmittelbar aufeinanderfolgende Programmtage im Umfang von mindestens 4 Stunden nachweisen,Sie mindestens pro Programmtag ein deutsch-ausländisches Treffen von täglich 90 Minuten inhaltlichen Programms mit der ganzen Gruppe oder in Kleingruppen durchführen.