Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren
06. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Informationen
Wenn Sie ein Gründerzentrum in Hessen einrichten und damit die Entstehung neuer zukunfts- und wettbewerbsfähiger Unternehmen fördern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Einrichtung von regionalen, virtuellen und spezialisierten Gründerzentren. Zu regionalen Gründerzentren zählen auch Co-Working Spaces und sogenannte Maker-Spaces, das sind offene Werkstätten.
Sie erhalten die Förderung für
die Errichtung, den Aus- und Umbau sowie die Erstausstattung von Gebäuden, die als regionale Gründerzentren genutzt werden,im Fall von virtuellen Gründerzentren laufende Betriebsausgaben sowie Investitionen in die Ausstattung der Räume, die für zentrale Dienste genutzt werden,im Fall von spezialisierten Gründerzentren Ausgaben für die Betreuung und Unterstützung neu gegründeter innovativer Unternehmen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können Ihren Antrag auch elektronisch über das Antragsportal der WIBank einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
für regionale Gründerzentren: kommunale und sonstige öffentliche Träger regionaler Gründerzentren sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen,für virtuelle Gründerzentren: juristische Personen, die Träger eines vom Land Hessen bereits beim Aufbau geförderten und bestehenden virtuellen Gründerzentrums sind,für spezialisierte Gründerzentren: juristische Personen, die als Träger eines solchen Gründerzentrums vom Land Hessen für die Umsetzung der Förderung von innovativen Unternehmensneugründungen ausgewählt worden sind.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Zielgruppe Ihrer Maßnahme müssen Existenzgründerinnen und Existenzgründer und neu gegründete Unternehmen sein, deren Eintragung in das Handelsregister beziehungsweise deren Geschäftsaufnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.Das Fördergebiet für alle Gründerzentren sind Ober- und Mittelzentren in Hessen. Die regionalen Gründerzentren und die virtuellen Gründerzentren werden vor allem in den EFRE-Vorranggebieten und in den regionalen Fördergebieten der GRW gefördert.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Gründerzentrums sichergestellt haben.Bitte beachten Sie darüber hinaus die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.