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Copilot für Förderungen
05. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Wenn Sie Vorhaben zur Konversion kommunaler Brachflächen oder die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie bei folgenden kommunalen Investitionen:
Sie erhalten Förderung als Zuschuss. Für die Erschließung und den Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten bekommen Sie unter Umständen einen rückzahlbaren Zuschuss, also ein zinsloses Darlehen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag auf die Förderung stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können Ihren Antrag auch in elektronischer Form über das Kundenportal einreichen.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kreise sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung für Infrastrukturmaßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels und zugunsten energieerzeugender Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen).
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