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Förderung

FM

Förderung der regionalen Entwicklung – Kommunale Investitionen

05. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Kommune +4

Darlehen, Zuschuss

Hessen

15 Jahre

Informationen

Wenn Sie Vorhaben zur Konversion kommunaler Brachflächen oder die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen erhalten.

Kontext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei folgenden kommunalen Investitionen:

  • Konversion von Industrie-, Verkehrs- und Militärbrachen, damit diese anschließend gewerblich oder industriell genutzt werden können, und
  • Erschließung und Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten.
  • Sie erhalten Förderung als Zuschuss. Für die Erschließung und den Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten bekommen Sie unter Umständen einen rückzahlbaren Zuschuss, also ein zinsloses Darlehen.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Ihren Antrag auf die Förderung stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können Ihren Antrag auch in elektronischer Form über das Kundenportal einreichen.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kreise sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen mit Ihrem Vorhaben die Voraussetzungen für die Ansiedlung und Entwicklung von gewerblichen Betrieben schaffen unddie geförderten Infrastruktureinrichtungen für mindestens 15 Jahre dem Förderzweck entsprechend nutzen.
  • mit Ihrem Vorhaben die Voraussetzungen für die Ansiedlung und Entwicklung von gewerblichen Betrieben schaffen und
  • die geförderten Infrastruktureinrichtungen für mindestens 15 Jahre dem Förderzweck entsprechend nutzen.
  • Vorrangig gefördert werden Maßnahmen in GRW-Gebieten, in EFRE-Vorranggebieten sowie Vorhaben im Rahmen von interkommunalen Kooperationen.
  • Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
  • Sie erhalten keine Förderung für Infrastrukturmaßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels und zugunsten energieerzeugender Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen).

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