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Copilot für Förderungen
04. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Wenn Sie die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen in Clusternetzwerken stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen fördert Sie bei der Bildung von Kooperationen (Clusternetzwerke) von Unternehmen und Institutionen. Diese Unternehmen und Institutionen arbeiten entlang einer Wertschöpfungskette oder innerhalb einer Branche in räumlicher Nähe zusammen und sind voneinander unabhängig.
Sie erhalten die Förderung für 4 Phasen der Entwicklung von Clusternetzwerken:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können Ihren Antrag auch elektronisch über das Antragsportal der WIBank einreichen.
Für die Förderung der Weiterentwicklungsphase von Clusternetzwerken gibt es thematische Aufrufe.
Antragsberechtigt sind
Clustermanagement-Organisationen können rechtsfähige Clusternetzwerke, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen und rechtsfähige Forschungs- und Anwendungseinrichtungen sein, wenn sie das Clusternetzwerk betreiben.
Mitglieder von Clusternetzwerken können Sie zum Beispiel als Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule oder sonstige regionale Akteurin oder sonstiger regionaler Akteur sein.
Die Förderung von regionale Innovationsclustern ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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