Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Projekten zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben.
Die Förderung erhalten Sie für Personal- und Sachausgaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn bei der Landesdirektion Sachsen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Es darf keine unmittelbare Finanzierungsverpflichtung durch einen gesetzlich zuständigen Leistungsträger bestehen.Sie müssen ein neues Angebot oder eine grundlegende Erweiterung eines Projektes zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben vorlegen.Es muss sich um ein Projekt zur Stärkung der Selbsthilfe sowie zur fachlichen Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten handeln, besonders um Veranstaltungen wie Begegnungstage oder Kultur- und Sportveranstaltungen,Projekte der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen wie Seminare oder Tagungen,Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte und Projekte zur Vernetzung undKooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen.Veranstaltungen wie Begegnungstage oder Kultur- und Sportveranstaltungen,Projekte der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen wie Seminare oder Tagungen,Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte und Projekte zur Vernetzung undKooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen.