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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Wenn Sie als kommunaler Träger den Bau oder Maßnahmen für den Erhalt von Sportstätten für Schulen und Sportvereine planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und Sportverbänden genutzt werden.
Sie erhalten die Förderung für den Bau und die Sanierung von:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Neubaumaßnahmen normalerweise 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Sanierungsmaßnahmen normalerweise 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 40.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr über die Rechtsaufsichtsbehörde an das zuständige Regierungspräsidium.
Antragsberechtigt sind kommunale Träger (insbesondere Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Schulverbände, kommunale Beteiligungsunternehmen im Sinne von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Beta