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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Wenn Sie Vorhaben zur Wissensvermittlung und Förderung grüner und nachhaltiger Technologien und Infrastrukturen im Ausland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Technologien und Infrastrukturen im Ausland.
Sie bekommen die Förderung für Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Projektarten:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Projekts. Eine angemessene Eigenbeteiligung von normalerweise 20 Prozent der Ausgaben ist vorzusehen. Auch eine Vollfinanzierung ist möglich. Eine Vollfinanzierung kommt aber normalerweise nicht in Betracht, wenn an dem Vorhaben insbesondere ein wirtschaftliches Interesse des Antragstellenden besteht.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger, der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, ein.
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Antragsberechtigt sind
die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.
Weitere Voraussetzungen:
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