
Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Informationen
Antragsberechtigt sind die zugelassenen Träger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie als Trägereinrichtung junge Erwachsene beim Freiwilligen Sozialen Jahr begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).
Sie erhalten eine Förderung für die pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden und für die Ausgaben, die bei der Organisation und Durchführung des FSJ anfallen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form einer Pauschale.
Die Pauschale beträgt EUR 28,00 pro Teilnehmerin und Teilnehmer und vollem Dienstmonat.
Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
rechtliche Voraussetzungen
Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Freistaates Bayern oder der EU ist nicht zulässig.
Chatte mit der Förderung
Beta