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Förderung

FM

wahrscheinlich abgelaufen

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)

16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Kommune +4

vor 2 Jahren

28€

Zuschuss

Bayern

1 Jahr

Informationen

Antragsberechtigt sind die zugelassenen Träger.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Wenn Sie als Trägereinrichtung junge Erwachsene beim Freiwilligen Sozialen Jahr begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).

Sie erhalten eine Förderung für die pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden und für die Ausgaben, die bei der Organisation und Durchführung des FSJ anfallen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form einer Pauschale.

Die Pauschale beträgt EUR 28,00 pro Teilnehmerin und Teilnehmer und vollem Dienstmonat.

Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie müssen die pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden sicherstellen,die jeweils geltenden Qualitätsmindeststandards einhalten,die Tätigkeiten der FSJ-Teilnehmenden arbeitsmarktneutral gestalten,die FSJ-Teilnehmenden in gemeinwohlorientierten Einrichtungen beschäftigen,jeder FSJlerin und jedem FSJler ein Taschengeld in Höhe von EUR 180,00 monatlich zur Verfügung stellen, wenn Unterkunft und Verpflegung kostenfrei sind,für den Fall, dass Sachleistungen nicht möglich sind, mindestens EUR 360,00 monatlich an die FSJ-Teilnehmenden zahlen.
  • die pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden sicherstellen,
  • die jeweils geltenden Qualitätsmindeststandards einhalten,
  • die Tätigkeiten der FSJ-Teilnehmenden arbeitsmarktneutral gestalten,
  • die FSJ-Teilnehmenden in gemeinwohlorientierten Einrichtungen beschäftigen,
  • jeder FSJlerin und jedem FSJler ein Taschengeld in Höhe von EUR 180,00 monatlich zur Verfügung stellen, wenn Unterkunft und Verpflegung kostenfrei sind,
  • für den Fall, dass Sachleistungen nicht möglich sind, mindestens EUR 360,00 monatlich an die FSJ-Teilnehmenden zahlen.
  • Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Freistaates Bayern oder der EU ist nicht zulässig.

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