Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung von Gewässern und zur Senkung des Hochwasserrisikos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben der Fließgewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos durch
Außerdem erhalten Sie die Förderung für Vorhaben zur Entwicklung von Fließgewässern durch
Darüber hinaus können Sie eine Förderung für die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Stellen Sie für Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos bitte bis zum 28.2. des Vorjahres eine Förderanfrage an die Thüringer Aufbaubank (TAB). Diese TAB bewertet bis zum 30.6. die Anfrage und informiert Sie über die Aufnahme in die Förderliste. Anträge für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes können Sie fortlaufend stellen.
Stellen Sie als Gewässerunterhaltungsverband für Vorhaben zur Entwicklung von Fließgewässern bis zum 28.2 des Vorjahres Maßnahmenlisten zusammen und reichen Sie diese bei der TAB ein. Das Maßnahmenprogramm wird vom zuständigen Ministerium bis zum 30.6. erstellt, sodass diese die Maßnahmen in ihrem Wirtschaftsplan berücksichtigen können.
Stellen Sie Ihren Antrag für Vorhaben für die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter vor Beginn der Arbeiten bei der TAB.
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Gewässerunterhaltungsverbände sowie Kommunen.
Für Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter sind insbesondere natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer der Anlagen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta